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1. Teilnehmer und Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage klären
Zunächst ist das Interesse von potenziellen Beteiligten zu klären. Es benötigt mindestens zwei Die Planung und der Bau der Gemeinschaftsanlage ist mit den Eigentümern oder der Hausverwaltung abzuklären.

2. Umsetzungsvarianten klären
Das optimale Betriebsmodell für die Gemeinschaftsanlage ist zu klären und eine Betreiber / Anlagenverantwortlicher ist zu bestimmen, der auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson auftritt.

3. Anlagen Errichter und Dienstleister auswählen
Für die konkrete Planung ist eine Errichter Firma zu kontaktieren. Im Idealfall wird ein Anlagen Errichter bzw. Dienstleister ausgewählt, der bereits Erfahrung mit der Umsetzung von

GEA hat. Aus technischer Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen einer GEA und einer herkömmlichen Erzeugungsanlage.
 
4. Verträge zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher
Die Teilnehmer (Zählpunkte) und der Betreiber der Erzeugungsanlage schließen einen Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag unter anderem mit dem Aufteilungsschlüssel (statisch oder dynamisch) und den Stromtarifen. Bestehende Lieferverträge bleiben unverändert. Jede Teilnehmer kann für den Reststrombezug den Energieversorger selbst wählen. Das kann auch das bisherige Energieversorgungsunternehmen sein.
 
5. Registrierung als Marktteilnehmer
Weiters ist die Registrierung der GEA als Marktteilnehmerin unter www.ebutilities.at erforderlich. Ist die Registrierung abgeschlossen, erhält die GEA eine Marktpartner-ID (GC-Nummer).
Diese ID wird für die Anmeldung der GEA beim Netzbetreiber benötigt.

6.  Netzzugangsvertrag für GEA
Auf Basis des Aufteilungsschlüssels wird eine Netzzugangsvereinbarung zwischen dem Betreiber der Erzeugungsanlage und dem Netzbetreiber geschlossen.
Den Vertrag erhalten Sie kostenfrei von Ihrem Netzbetreiber.

7.  Erzeugungsanlage errichten und installieren
Die Gemeinschaftsanlage wird errichtet und in Betrieb genommen. Für die Messung der Viertelstundenwerte von Stromverbrauch der Beteiligten und Stromproduktion der Anlage sind ein Smart Meter und die Zustimmung zur Übermittlung der

Werte notwendig. Der Betreiber schließt außerdem einen Stromabnahmevertrag für den Überschussstrom ab. Technisch ist die Anlage wie jede andere auszuführen.

8.  Registrieren im EDA-Anwenderportal
Der Betreiber der Anlage registriert sich im Anwenderportal der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH) – über dieses Onlineportal erfolgen der

Datenaustausch und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Die Teilnahme am Anwenderportal ist kostenlos.

9.  Verträge zwischen Verbraucher und Netzbetreiber
Mit jedem Teilnehmenden wird eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netznutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen für Teilnahme an der

Abrechnung als GEA geregelt werden. Diese Vereinbarung wird im Regelfall durch eine einfach Zustimmung im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal digital getätigt.

10.  Laufender Betrieb und Abrechnung
Dem laufenden Betrieb der Erzeugungsanlage steht nichts mehr im Weg. Der Netzbetreiber übermittelt die Daten dem Anlagenbetreiber für die Abrechnung. Je nach Anzahl der Teilnehmer und je nach gewähltem Modell kann entweder in Eigenregie abgerechnet oder ein Dienstleister beauftragt werden.

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