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Wie uns heute die Wirtschaftskammer mitgeteilt hat – Schlechte Nachrichten für Photovoltaik-Interessierte.

Die Regierung hat im gestrigen Ministerrat die Aufhebung der USt-Befreiung von PV-Anlagen im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes beschlossen. Die Beschlussfassung dieser Maßnahme wird voraussichtlich morgen im Nationalrat erfolgen und mit 7.3.2025 in Geltung treten. Zwar setzt sich WKÖ nach wie vor für eine Verschiebung auf einen späteren Termin ein, jedoch muss nach derzeitigem Wissenstand davon ausgegangen werden, dass die Änderung per 7.3.2025 zur Budgetkonsolidierung erfolgen wird. 

„Alle Anlagen, die bis zum 7. März bestellt und beauftragt worden sind und wo auch eine Anzahlung geleistet worden ist, dürfen fertiggestellt werden – und dafür darf auch der Anspruch der Mehrwertsteuer-Befreiung in Anspruch genommen werden“, sagte Wirth im ORF Burgenland.

Um in den Genuss der USt-Befreiung zu kommen, müssen dem Vernehmen nach Verträge nachweislich bis zum 6.3.2025 abgeschlossen sowie die PV-Anlage bis zum 1.1.2026 installiert werden. Verträge, die am 7.3.2025 oder später abgeschlossen werden, kommen nicht mehr in den Genuss der USt-Befreiung.

Beitrag vom ORF Burgenland

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