Liebe Freunde der erneuerbaren Energie
Mit dem 15.03.2024 sind die Verordnungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Jahr 2024 in Kraft getreten. Der erste von drei Calls für die Investitionsförderung von PV-Anlagen für Unternehmen startet am 15. April.
EAG-Investitionszuschüsse
Für das Jahr 2024 stehen 150 Mio. Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon
135 Millionen für Photovoltaikanlagen,
10 Millionen für Wasserkraft,
4 Millionen für Biomasse und
1 Millionen für Windkraft.
Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest.
Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWpeak,
für Anlagen zwischen 10-20 KWp 185 Euro/kWpeak.
Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Die Förderung ist besonders zielgerichtet und zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben.
2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben:
- 15. bis 29. April,
- 12. bis 26. Juni und
- 7. bis 21. Oktober.