BVWW-AGB

Nutzungs- und Teilnahmebedingungen

Version 2026-09-28-v5 · Stand 28. September 2026

Entwurf – juristische Freigabe erforderlich Diese Fassung bildet den aktuellen BVWW-Prozess technisch und fachlich ab. Vor der Produktivsetzung ist die rechtliche Prüfung und Freigabe erforderlich.

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der digitalen BVWW-Plattform und die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband Wärmewende Austria, seinen Partnern sowie den mit Zonenfunktionen betrauten Personen.

Sie sind keine Ausführungs-, Werk- oder Lieferbedingungen eines Handwerksbetriebs. Verträge über konkrete Planungs-, Liefer- oder Handwerksleistungen werden außerhalb der BVWW-Plattform mit dem jeweils verantwortlichen Unternehmen geschlossen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der BVWW-Plattform ist der Bundesverband Wärmewende Austria, Franzensdorf 55, 2301 Groß-Enzersdorf, ZVR 1563813980, E-Mail info@bvww.at.

Diese Bedingungen gelten für Partnerzugänge, die Zonen- und Projektkoordination, den Leistungskatalog, Feedback und Empfehlungen sowie die in BVWW dokumentierte Lead-Fee-Übergabe. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2. Rolle des BVWW und der Plattform

BVWW stellt die digitale Infrastruktur für Information, Zuordnung, Zusammenarbeit und Nachweisführung bereit. BVWW prüft und routet Anfragen, verwaltet Zonen und unterstützt die Koordination.

BVWW erbringt die angebotenen Handwerks-, Planungs- oder Lieferleistungen nicht selbst und wird ohne ausdrückliche Einzelvereinbarung nicht Partei des Vertrages zwischen Kunde und ausführendem beziehungsweise abrechnendem Unternehmen.

Aus einer Anfrage, Zuweisung, Kataloganzeige oder Empfehlung entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss, Verfügbarkeit, einen bestimmten Preis oder einen bestimmten Projekterfolg.

3. Partnerzugang und Funktionszuweisungen

  • Portalbenutzer arbeiten mit einem gemeinsamen Partner-Rechtemodell; interne Rechte eines Betriebs können Inhaber, Manager und Mitarbeiter unterscheiden.
  • Werbepartner können die für Werbung vorgesehenen Texte, Bilder, Notizen und Kanalwünsche bereitstellen. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Freigabe durch BVWW.
  • Operativ mitarbeitende Partner können in mehreren Zonen tätig sein und freigegebene Leistungen mit Preis, Bedingungen, Verfügbarkeit und Leistungsraum hinterlegen.
  • Zonensprecher und Stellvertreter sind zeitlich nachvollziehbare Zuweisungen innerhalb einer Zone und keine dauerhaft zugesicherten Portalrollen. Pro Zone ist höchstens eine aktive Person je Funktion vorgesehen.

4. Leistungskatalog und Leistungsraum

Partner dürfen nur von BVWW freigegebene Leistungsvorlagen auswählen. Eigene Preise, Ausführungsbedingungen, Verfügbarkeit und der tatsächliche Leistungsraum müssen richtig, vollständig und aktuell angegeben werden.

Katalogangaben dienen der strukturierten Angebotserstellung. Sie sind kein selbständiges verbindliches Endkundenangebot, sofern ein Partner sie nicht ausdrücklich in ein konkretes Angebot übernimmt. Historische Projektpositionen bleiben als damaliger Stand erhalten.

5. Zonenkoordination und 48-Stunden-Pflicht

  • Der zuständige Zonensprecher beantwortet eine zugewiesene Kundenanfrage innerhalb von 48 Stunden erstmals fachlich oder meldet unverzüglich, dass eine Weiterleitung erforderlich ist.
  • Partner arbeiten fair zusammen und beziehen verfügbare, fachlich und räumlich geeignete Betriebe angemessen ein.
  • Ist eine Zone nicht besetzt, darf ausschließlich die BVWW-Administration eine dokumentierte Weiterleitung vornehmen. Belegte Nachbarzonen werden bevorzugt; ist dort keine Übernahme möglich, darf eine andere aktive Zone mit Zonensprecher ausgewählt werden.
  • Ursprüngliche und übernehmende Zone, zuständige Personen, Zeitpunkt und Grund der Weiterleitung werden nachvollziehbar gespeichert.

6. Angebot, Auftrag und externe Rechnungsstellung

Der für den Auftrag gespeicherte Zonensprecher koordiniert das Gesamtangebot und stellt dem Kunden die Gesamtrechnung, sofern im konkreten Projekt keine abweichende, ausdrücklich dokumentierte Vereinbarung getroffen wurde.

Die beteiligten Unternehmen rechnen ihre Leistungen außerhalb von BVWW gegenüber dem Zonensprecher oder nach der im Projekt gesondert getroffenen Vereinbarung ab. BVWW erstellt weder die Unternehmensrechnungen noch die Kundenrechnung und übernimmt keine steuerliche oder buchhalterische Prüfung.

Bei Auftragserhalt ist die bestätigte Netto-Auftragssumme wahrheitsgemäß zu dokumentieren. Änderungen und Stornos werden als neue Korrektur- oder Gegenbuchung protokolliert; der ursprüngliche Nachweis wird nicht überschrieben.

7. Lead-Fee

Mit Auftragserhalt entsteht eine Netto-Lead-Fee in Höhe von 1 Prozent der bestätigten Netto-Auftragssumme. Rechnungsempfänger ist der für den Auftrag gespeicherte Betrieb des Zonensprechers, sofern nicht im konkreten Abrechnungsfall ausdrücklich etwas anderes dokumentiert wurde.

BVWW bildet die Erstellung und Verwaltung der Lead-Fee-Abrechnung im Auftrag der Digitale Projekte RF GmbH, FN 668519t, ab. Die verbindlichen Angaben zu Abrechnungspartei, Vertretung und steuerlicher Behandlung ergeben sich ausschließlich aus dem für die jeweilige Rechnung freigegebenen Abrechnungsprofil und werden nicht aus der Zonen- oder Projektzuordnung abgeleitet.

Netto-Lead-Fee, ausdrücklich bestätigter Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Bruttorechnungsbetrag werden getrennt gespeichert. Externe Abwicklungs-, Rechnungs- und Zahlungsreferenzen sind eigenständige Nachweise.

Erst eine nach Rechnungserstellung als bezahlt und finanziert verbuchte Lead-Fee kann einen Werttransfer an Nexus auslösen. Korrekturen und Stornos führen zu eigenen, unveränderlichen Korrektur- oder Gegenbuchungen.

Der Rechnungsempfänger stimmt der elektronischen Übermittlung der Lead-Fee-Rechnung und allfälliger Korrekturbelege an die im Abrechnungsfall gespeicherte Rechnungs-E-Mail-Adresse zu. Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Nettobetrag, Umsatzsteuer und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Beleg.

8. Feedback, Empfehlungen und BVWW-Taler

Privatpersonen können freiwillig Feedback geben und weitere Personen empfehlen. Eine Teilnahme am BVWW-Taler-Programm erfordert eine separate, ausdrückliche und nicht vorausgewählte Einwilligung zur Anlage als Privatperson in Nexus.

Eine namentlich und mit E-Mail-Adresse angegebene Person erhält nur dann eine einmalige persönliche Einladung von BVWW, wenn die empfehlende Person bestätigt, dass sie die genannte Person vorab über die Datenweitergabe informiert hat und diese der einmaligen Kontaktaufnahme zugestimmt hat. Ohne eigenes Absenden des Anfrageformulars entsteht keine Kundenanfrage.

Ein persönlicher Empfehlungscode dient ausschließlich der Zuordnung einer späteren Anfrage. Er ist kein Login, kein Passwort und legt gegenüber der empfohlenen Person keine Identität offen.

Ein Taler-Ereignis wird erst vorgemerkt, wenn eine zugeordnete Empfehlung zu einem Auftrag geführt hat und die zugehörige Lead-Fee nachweislich bezahlt wurde. BVWW übermittelt den finanzierten Betrag in Cent; Nexus verwaltet die Umrechnung, Restbeträge und die Einlösung im Shop. In Nexus entspricht 1 BVWW-Taler einem Wert von 5 Euro.

Für Nexus und den dortigen Shop gelten zusätzlich die dort veröffentlichten Bedingungen. Aus BVWW entsteht kein Anspruch auf Barauszahlung.

9. Qualitätsrückrufe, Pflichtenverstöße und Sperre

BVWW darf Kunden im zulässigen Umfang zu Qualität, Bearbeitung und Projektverlauf kontaktieren. Partner müssen diese Qualitäts- und Rechercheprüfung ermöglichen und dürfen Kunden nicht zu unrichtigen Angaben veranlassen.

Als wesentlicher Pflichtenverstoß gilt insbesondere, wenn ein über BVWW vermitteltes Projekt als „abgelehnt“, „Kunde nicht interessiert“ oder „storniert“ gemeldet wird, obwohl der Auftrag tatsächlich erteilt oder die Leistung begonnen beziehungsweise ausgeführt wurde. Die für den Auftrag geschuldete 1-prozentige Netto-Lead-Fee bleibt in diesem Fall bestehen und wird anhand der nachträglich bestätigten Netto-Auftragssumme revisionsfest erfasst.

Ein behaupteter Verstoß führt nicht automatisch zu einer Sperre. BVWW dokumentiert Sachverhalt und Nachweise, informiert den betroffenen Betrieb unter Angabe einer Stellungnahmefrist und berücksichtigt eine fristgerecht eingegangene Stellungnahme vor der Entscheidung. Die ursprüngliche Projektmeldung wird nicht gelöscht, sondern durch einen nachvollziehbaren Admin-Korrektureintrag ergänzt.

Wird der beschriebene wesentliche Verstoß nach dieser Prüfung bestätigt, wird der betroffene Betrieb ab dem dokumentierten Entscheidungszeitpunkt für genau ein Kalenderjahr gesperrt. Beginn, Ende, Grund, Nachweise, Stellungnahme und entscheidender Admin werden protokolliert; das Ende wird automatisch vollzogen. Eine vorzeitige Aufhebung ist nur bei dokumentierter erfolgreicher Beschwerde oder nachgewiesenem Entscheidungsfehler zulässig.

Gesetzliche Ansprüche und das Recht, in dringenden Fällen Zugriffe vorläufig zum Schutz von Kunden, Partnern oder Plattformdaten einzuschränken, bleiben unberührt.

10. Zugang, Daten und Sicherheit

Zugänge sind personenbezogen. Magic-Links, Sitzungen und nicht öffentliche Projektinformationen dürfen nicht weitergegeben werden. Partner halten Firmen-, Mitarbeiter-, Leistungs- und Kontaktdaten aktuell und melden unbefugte Zugriffe unverzüglich.

Personenbezogene Daten dürfen nur für den zugewiesenen Vorgang und im Rahmen der Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Eigene gesetzliche Informations-, Geheimhaltungs- und Löschpflichten der beteiligten Unternehmen bleiben bestehen.

11. Verfügbarkeit und Verantwortlichkeit

BVWW bemüht sich um einen sicheren und verlässlichen Betrieb, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken.

Jeder Partner bleibt für eigene Angaben, Angebote, Gewerbeberechtigungen, Leistungen, Preise, Rechnungen und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten verantwortlich. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.

12. Änderungen, Beendigung und Schlussbestimmungen

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden mit neuer Versionsnummer veröffentlicht und betroffenen registrierten Nutzern vor weiterer zustimmungspflichtiger Nutzung angezeigt. Frühere Nachweise bleiben unverändert gespeichert.

Zugänge können nach Ende der Zusammenarbeit, bei Sicherheitsrisiken oder nach einem dokumentierten Sperrverfahren deaktiviert werden. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben bestehen.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden Verbraucher- oder Kollisionsnormen entgegenstehen. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.