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Handwerkerbonus 2025: So profitieren Sie von der Förderung für Ihr Zuhause!

Sie planen Renovierungen, Sanierungen oder die Modernisierung Ihres Wohnraums? Dann ist der Handwerkerbonus genau das Richtige für Sie! Diese Fördermaßnahme der österreichischen Bundesregierung unterstützt nicht nur die heimische Bauwirtschaft und Handwerksbetriebe, sondern entlastet auch Bürgerinnen und Bürger finanziell bei Investitionen in ihr privates Wohn- und Lebensumfeld. Erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten, um sich diese Chance nicht entgehen zu lassen.

Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?

Der Handwerkerbonus richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die volljährig sind. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Sie die Wohneinheit, für die die Handwerkerleistungen erbracht werden, für private Wohnzwecke nutzen und dort mit Ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Das Wohnobjekt muss sich dabei in Österreich befinden.

Was wird gefördert und was nicht?

Das zentrale Element der Förderung sind die reinen Arbeitsleistungen von befugten Handwerksbetrieben. Es werden keine Material-, Fahrt- oder Planungskosten bezuschusst. Die Arbeitsleistungen müssen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung oder Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensbereich stehen. Gefördert werden nur Arbeiten an Gegenständen, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden sind.

Beispiele für förderfähige Leistungen sind unter anderem:

  • Malerarbeiten und Erneuerung von Wandtapeten
  • Austausch von Bodenbelägen, Fenstern, Dächern und Fassaden
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen (ausgenommen neue fossile Heizsysteme)
  • Tischlerarbeiten für Einbaumöbel und Einbauküchen
  • Gartengestaltung, Pflasterarbeiten, Schaffung/Renovierung von Pools und Teichanlagen auf Ihrem Grundstück
  • Arbeiten im Zuge des Ausbaus von Dachböden oder der Errichtung von Wintergärten
  • Kanalräumung und Wartung von Kläranlagen.

Nicht förderfähig sind hingegen:

  • Kosten für Material, Entsorgung und Anfahrt
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Arbeiten an freistehenden Möbeln oder außerhalb Ihres Grundstücks
  • Gesetzlich vorgeschriebene Wartungen (z.B. Schornsteinfegerarbeiten)
  • Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen oder Heckenschnitt
  • Arbeitsleistungen, die bereits anderweitig öffentlich gefördert oder durch Versicherungen gedeckt wurden.

Die Arbeitsleistung muss auf der Schlussrechnung gesondert angeführt sein. Pauschalrechnungen sind nur zulässig, wenn die Pauschale ausschließlich Arbeitsleistungen umfasst.

Wie hoch ist die Förderung und ab wann kann man sie beantragen?

Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Netto-Kosten (ohne Umsatzsteuer). Für im Kalenderjahr 2025 durchgeführte Maßnahmen beträgt die maximale Förderhöhe 1.500 Euro pro Förderwerber/in und Wohneinheit. Die Arbeitskosten pro Rechnung müssen mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen, um berücksichtigt zu werden.

Die Antragsstellung ist ab dem 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 möglich. Beachten Sie, dass Abweichungen dieser Daten aus budgetären Gründen möglich sind.

Wichtig: Pro Antragstellerin / Antragsteller und Jahr kann nur EIN Förderungsantrag gestellt werden, auch wenn dieser mehrere Rechnungen für dieselbe Wohneinheit umfasst. Wenn mehrere volljährige Personen in einer Wohneinheit gemeldet sind, können sie jeweils separate Anträge mit unterschiedlichen Arbeitsleistungen stellen, jedoch ist die Förderung auf 1.500 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.

So stellen Sie Ihren Antrag

Die Beantragung erfolgt ganz einfach online auf der Webseite www.handwerkerbonus.gv.at ab dem 1. März 2025. Am schnellsten funktioniert dies mit der ID Austria. Falls Sie noch keine ID Austria besitzen, muss eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass) hochgeladen werden.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Angaben im Antragsformular (Name, Geburtsdatum, Bankverbindung)
  • Legitimation: ID Austria oder Kopie des Lichtbildausweises
  • Eine den Anforderungen entsprechende Rechnung
  • Nachweis der erfolgten Zahlung an den Leistungserbringer (z.B. Kontoauszug, Überweisungsbeleg)

Achtung: Der Name des Fördernehmers muss zwingend mit dem Namen auf der Rechnung übereinstimmen. Bei Barzahlung muss ein Beleg aus einem elektronischen Aufzeichnungssystem (z.B. Registrierkasse) vorgelegt werden, es sei denn, der Betrieb ist von der Registrierkassenpflicht ausgenommen und bestätigt dies.

Worauf Sie noch achten sollten

  • Zuständiger Betrieb: Die Arbeitsleistungen müssen von einem Unternehmen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates erbracht werden, das über eine gültige Gewerbeberechtigung verfügt. Sie können die Berechtigung von Unternehmen auf der WKO Firmen A-Z oder im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) überprüfen.
  • Keine Doppelförderung: Rechnungen, die bereits bei einer anderen öffentlichen Stelle zur Förderung eingereicht oder durch Versicherungsleistungen abgedeckt wurden, sind nicht förderfähig.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die Kosten für notwendige Arbeiten an Ihrem Eigenheim zu reduzieren. Der Handwerkerbonus bietet eine wertvolle Unterstützung, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!


Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie direkt bei der WKO: